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Kostenübernahme Osteopathie

Gesetzlich versicherte Patienten

Informationen welche Krankenkassen osteopathische Behandlungen erstatten, erhalten Sie unter folgendem Link: Krankenkassenliste –Verband der Osteopathen e.V.

 

Privat-Krankenversicherte und Beihilfe-Berechtigte mit privater Zusatzversicherung

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung vor Behandlungsbeginn, über die Kostenübernahme Ihrer privaten Krankenversicherung für Osteopathie.

 

 

Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten die Behandlung aufzunehmen und die Rechnung zu stellen:

1. Mit privat Rezept von Ihrem behandelnden Arzt

Auf dem Rezept sollte eine Diagnose und eine Anzahl der osteopathischen Behandlungen stehen. Die Abrechnung erfolgt pauschal pro Behandlung.

2. Ohne Rezept

Dann erfolgt eine Abrechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker.
Für nähere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

ADRESSE

Praxis für Osteopathie
Mirja Karstensen
Robert-Bosch-Str. 5b

63303 Dreieich

TELEFON

E-Mail

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